Im Zuge der industriellen Entwicklung entstanden
durch menschliche Aktivitäten zunehmend Bodenverschmutzungen
und schadstoffhaltige Ablagerungen.
Neben verfahrens- und produktionsspezifischen
Emissionen führten Kriegsereignisse und Havarien, oft auch
fehlende Sachkenntnis sowie der unbedarfte Umgang mit Schadstoffen,
zur Entstehung von Altlasten.
Aufgrund unerfreulicher Erfahrungen in der
Vergangenheit ist das Problembewusstsein bezüglich der Altstandorte
und Altlasten gestiegen. Dem trug der Gesetzgeber 1998 mit
dem Bodenschutzgesetz und der zugehörigen Bodenschutz- und
Altlastenverordnung Rechnung.
Bei Altlastverdachtsflächen sind neben der
reinen Gefahrenbeurteilung oft auch Fragestellungen des Baugrundes,
des Bau- und Abfallrechts (Aushub, Abbruchmaterial) oder bzgl.
Kampfmittel zu klären.
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