Die Verfügbarkeit von "jungfräulichem Boden"
nimmt stetig ab. Als Konsequenz werden in zunehmendem Maße
auch gewerblich oder industriell vorgenutzte Flächen entwickelt.
Beim Flächenrecycling sind oft zunächst vielfältige
und komplexe planungsrechtliche Aspekte abzuklären sowie Fragen
der Marktperspektiven, der Finanzierung und Haftung zu regeln.
Dies gilt besonders, wenn Altlasten im Spiel sind.
Bei der Reaktivierung oder Umwidmung von gewerblich
und industriell vorgenutzten Flächen besteht i. d. R. ein
unbestimmtes Kostenrisiko, das im Einzelfall die wirtschaftliche
Realisierung eines Investitionsvorhabens zunichte machen kann.
Dieses gilt auch bei Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen in
bestehenden Betrieben.
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden wird
heute offensiv mit dieser Problematik umgegangen. Frühzeitig
wird die Historie der Fläche rekonstruiert und das Schadstoffpotential
des Grundstücks und ggf. der aufstehenden Gebäude ermittelt.
Weitere Risiken, denen nachgegangen wird, bergen mögliche
Bauhindernisse im Untergrund, wie Bomben, Fundamente, Leitungen
oder nicht tragfähige Schichten. Auch ggf. erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen
können kostspielig sein.
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